Bitte beachten Sie:
Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des e-pilot in Deutschland im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt ist.
In den meisten europäischen Ländern ist eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h gestattet, jedoch sollten Sie sich vor Benutzung des e-pilot in einem anderen Land über die dort gültigen Bestimmungen und Rechtsvorschriften informieren.
Die Verwendung des e-pilot mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 15 km/h im Geltungsbereich der StVO ist nur mit entsprechender Ausstattung (zwei Rückleuchten, zwei Rückstrahler rot und Heckmarkierungstafel), einer Einzelabnahme nach StVZO und Versicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz (§6 Abs. 1) erlaubt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass ein elektrisch angetriebener Krankenfahrstuhl bzw. der e-pilot im Bereich der StVO mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 6 km/h auf Fußgängerwegen betrieben werden muss, bei Geschwindigkeiten von 6 bis 15 km/h dürfen elektrisch betriebene Krankenfahrstühle nur auf der Straße gefahren werden. Geschwindigkeiten über 15 km/h dürfen nur auf privatem Gelände und nicht im Geltungsbereich der StVO gefahren werden.
Versicherung:
Hochwertige medizintechnische Hilfsmittel sind meist kostspielig in der Anschaffung. Umso ärgerlicher ist es, wenn das teure Produkt gestohlen wird.
Bewegliche Teile des Hausrats wie Fahrräder oder eben Rollstühle und deren Zurüstungen sind grundsätzlich über die Hausratversicherung abgesichert. Wird in die Wohnung oder den Keller eingebrochen oder das Hilfsmittel aus dem Garten oder Fahrradabstellraum gestohlen, wird das Hilfsmittel im Rahmen der Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Es lohnt sich also darüber nachzudenken, ob der Abschluss einer Hausratversicherung als Eigentümer des e-pilot sinnvoll wäre.
Meist finden Diebstähle aber nicht bei Einbrüchen zu Hause statt, sondern dann, wenn man mit dem Hilfsmittel unterwegs ist. Wird ihr Eigentum in dieser Zeit geklaut, greift die Hausratversicherung nur, wenn eine entsprechende Zusatzoption mit abgeschlossen wurde (z.B. über die Fahrradklausel).
Zum Schutz gegen Diebstahl oder Unfall im Außenbereich bei der Version bis maximal 6 km/h ist eine Privathaftpflichtversicherung die richtige Absicherung. Hier ist zu empfehlen, dem Versicherer die gewünschte Absicherung eines Krankenfahrzeugs bis 6 km/h anzuzeigen und sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen.
Haben Sie einen e-pilot in der schnellen Version bis maximal 15 km/h ist eine Haftpflichtversicherung für Krankenfahrstühle gemäß Pflichtversicherungsgesetz (§6 Abs. 1) mit Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.
Einzelbetriebserlaubnis:
Möchten Sie das Zuggerät e-pilot mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h und bis maximal 15 km/h auf öffentlichen Straßen und Wegen betreiben, ist eine bauartbedingte Einzelprüfung der Gesamtkombination, also Rollstuhl in Kombination mit dem Zuggerät, zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) notwendig.
Der Rollstuhl und das Zuggerät werden im Werk kombiniert und durch Alber einer benannten Stelle vorgestellt. Diese Einzelabnahme erfolgt auf Basis des Merkblattes VdTÜV zur Begutachtung von motorisierten Krankenfahrstühlen (Fahrzeug 761 / Stand 10.2009). Hierdurch verlängert sich die Lieferzeit auf ca. 3–4 Wochen. Ausnahmen im Gutachten müssen nach Erhalt der Dokumente von der örtlichen Zulassungsstelle geprüft und beurkundet werden. der Rollstuhl muss dementsprechend zu Alber versendet werden.