Display P15 Connect 10 km/h für Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15
Das Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15 ist ein innovatives Hilfsmittel, das Rollstuhlfahrern mehr Mobilität und Unabhängigkeit bietet. Mit seiner fortschrittlichen Technologie und benutzerfreundlichen Bedienung ist es ideal für den täglichen Gebrauch.
Das Display P15 Connect 10 km/h ist ein wichtiges Ersatzteil für das Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15. Es zeigt die Geschwindigkeit präzise an und ermöglicht eine einfache Bedienung des Zuggeräts. Mit einer maximalen Geschwindigkeitsanzeige von 10 km/h ist es perfekt für den Einsatz in verschiedenen Umgebungen geeignet.
Das Display ist robust und langlebig, sodass es auch bei häufigem Gebrauch zuverlässig funktioniert. Es ist einfach zu installieren und bietet eine klare und leicht ablesbare Anzeige. Mit dem Display P15 Connect 10 km/h können Sie sicher sein, dass Ihr Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15 immer optimal funktioniert.
Das Display P15 Connect 10 km/h ist ein unverzichtbares Ersatzteil für alle, die auf die Zuverlässigkeit und Präzision ihres Alber Rollstuhl Zuggeräts e-Pilot P15 vertrauen. Es bietet eine präzise Geschwindigkeitsanzeige und eine einfache Bedienung, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Geeignet für: Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15
Lieferumfang: Display P15 Connect 10 km/h (1 Stück)
Technische Daten:
- Maximale Geschwindigkeitsanzeige: 10 km/h
- Kompatibilität: Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15
- Anzeige: Digital
- Installation: Einfach und benutzerfreundlich
Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des e-pilot in Deutschland im Geltungsbereich der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt ist.
In den meisten europäischen Ländern ist eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h gestattet,
jedoch sollten Sie sich vor Benutzung des e-pilot in einem anderen Land über die dort gültigen Bestimmungen und Rechtsvorschriften informieren.
Die Verwendung des e-pilot mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 15 km/h im Geltungsbereich der
StVO ist nur mit entsprechender Ausstattung (zwei Rückleuchten, zwei Rückstrahler rot und Heckmarkierungstafel), einer Einzelabnahme nach StVZO und Versicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz (§6 Abs. 1) erlaubt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass ein elektrisch angetriebener Krankenfahrstuhl bzw. der e-pilot im
Bereich der StVO mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 6 km/h auf Fußgängerwegen betrieben
werden muss, bei Geschwindigkeiten von 6 bis 15 km/h dürfen elektrisch betriebene Krankenfahrstühle nur auf der Straße gefahren werden.
Geschwindigkeiten über 15 km/h dürfen nur auf privatem Gelände und nicht im Geltungsbereich der
StVO gefahren werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
Deutschland - 72461 Albstadt-Tailfingen
info@alber.de
https://alber.de
verantwortliche Person:
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
Deutschland - 72461 Albstadt-Tailfingen
info@alber.de
https://alber.de