Display P15 Connect für Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15 - Austauschservice
Das Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15 ist ein innovatives Hilfsmittel, das Rollstuhlfahrern mehr Mobilität und Unabhängigkeit bietet. Mit dem e-Pilot P15 können Sie mühelos Steigungen bewältigen und längere Strecken zurücklegen. Das Zuggerät ist besonders benutzerfreundlich und lässt sich einfach an Ihrem Rollstuhl montieren.
Das Display P15 Connect ist ein wichtiges Ersatzteil für das Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15. Es zeigt Ihnen die aktuelle Geschwindigkeit bis zu 20 km/h an und sorgt so für eine sichere und kontrollierte Fahrt. Das Display ist benutzerfreundlich gestaltet und bietet eine klare, gut lesbare Anzeige.
Mit dem Display P15 Connect können Sie jederzeit die Geschwindigkeit Ihres Rollstuhls im Blick behalten. Es ist ein unverzichtbares Zubehör für alle, die Wert auf Sicherheit und Kontrolle legen. Das Display ist robust und langlebig, sodass es auch bei intensiver Nutzung zuverlässig funktioniert.
Das Display P15 Connect ist speziell für das Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15 entwickelt worden und gewährleistet eine optimale Kompatibilität. Es ist einfach zu installieren und bietet Ihnen eine zuverlässige Geschwindigkeitsanzeige.
Geeignet für: Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15
Lieferumfang: Display P15 Connect (1 Stück)
Technische Daten
- Maximale Geschwindigkeitsanzeige: 20 km/h
- Kompatibilität: Alber Rollstuhl Zuggerät e-Pilot P15
- Anzeige: Digital
- Material: Hochwertiges Kunststoffgehäuse
Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des e-pilot in Deutschland im Geltungsbereich der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt ist.
In den meisten europäischen Ländern ist eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h gestattet,
jedoch sollten Sie sich vor Benutzung des e-pilot in einem anderen Land über die dort gültigen Bestimmungen und Rechtsvorschriften informieren.
Die Verwendung des e-pilot mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 15 km/h im Geltungsbereich der
StVO ist nur mit entsprechender Ausstattung (zwei Rückleuchten, zwei Rückstrahler rot und Heckmarkierungstafel), einer Einzelabnahme nach StVZO und Versicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz (§6 Abs. 1) erlaubt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass ein elektrisch angetriebener Krankenfahrstuhl bzw. der e-pilot im
Bereich der StVO mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 6 km/h auf Fußgängerwegen betrieben
werden muss, bei Geschwindigkeiten von 6 bis 15 km/h dürfen elektrisch betriebene Krankenfahrstühle nur auf der Straße gefahren werden.
Geschwindigkeiten über 15 km/h dürfen nur auf privatem Gelände und nicht im Geltungsbereich der
StVO gefahren werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
Deutschland - 72461 Albstadt-Tailfingen
info@alber.de
https://alber.de
verantwortliche Person:
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
Deutschland - 72461 Albstadt-Tailfingen
info@alber.de
https://alber.de