Kostenübernahme von Elektromobilen

2024-06-21 08:35:00 / Allgemein

Welches Elektromobil für Senioren wird von deutschen Krankenkassen übernommen: Ein umfassender Ratgeber

Elektromobile können für Senioren die Mobilität und Lebensqualität erheblich verbessern. Doch die Frage nach der Krankenkassenübernahme von Elektromobilen verunsichert viele. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Kostenübernahme von Elektromobilen durch deutsche Krankenkassen.

Übrigens: die Ausführungen gelten auch für die Kostenübernahme durch Unfallkassen und Berufsgenossenschaften – je nachdem, welcher Träger leistungspflichtig ist.

Grundsätzlich kommt ein Elektromobil immer dann in Frage, wenn die Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, also evtl. ein Rollstuhl benötigt wird oder auch, wenn ein manueller Rollstuhl bereits vorhanden ist. Sofern beide Hände noch genutzt werden können, um den Lenker sicher zu halten, wird ein Elektromobil oft dem Elektrorollstuhl, welcher mit Hilfe eines Joysticks gesteuert wird, oft vorgezogen.

Wann übernimmt die Kasse ein Elektromobil?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für ein Elektromobil, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Medizinische Notwendigkeit: Das Elektromobil muss zur Verbesserung oder Erhaltung der Mobilität notwendig sein. Das bedeutet, dass der Antragsteller aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht (mehr) in der Lage ist, seine Mobilität anderweitig zu gewährleisten, z.B. durch ein Auto.
  • Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss die Notwendigkeit des Elektromobils bescheinigen und eine ärztliche Verordnung ausstellen.
  • Hilfsmittelverzeichnis: Das Elektromobil sollte im Hilfsmittelverzeichnis (abgekürzt HMV) der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) gelistet sein. Dies bedeutet, dass das Modell den durch die Kassen festgelegten Anforderungen entspricht.
  • Antrag bei der Krankenkasse: Diesen Antrag übernimmt in der Regel ein sogenannter Leistungserbringer, das ist meist das Sanitätshaus bzw. der Reha Technik-Fachbetrieb vor Ort. Dorthin bringt man die ärztliche Verordnung (das Rezept). Dann wird normalerweise eine Erprobung mit Auswahl eines geeigneten Modells durchgeführt. Wenn alles geklärt ist und die Erprobung erfolgreich war, reicht der Reha Technik-Fachbetrieb einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein. Dem Antrag müssen die ärztliche Verordnung und weitere Unterlagen beigefügt sein.
  • Sichere Unterstellmöglichkeit: Meist wird der Nachweis einer sicheren Unterstellmöglichkeit gefordert. Auch ein Stromanschluss für das Ladegerät muss vorhanden sein.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Anschaffungskosten für ein kleines Elektromobil mit 6 km/h Geschwindigkeit in voller Höhe. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung (derzeit max. 10 Euro) ist selbst zu entrichten.

Darüber hinaus können auch die Kosten für Ersatzteile und Reparaturen sowie für notwendiges Zubehör übernommen werden. Die genauen Regelungen hierzu variieren jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Wenn man den Wunsch nach einem Elektromobil in höherwertiger Ausführung hat, als es die Standard-Versorgung der Kassen vorsieht, dann gibt es laut Sozialgesetzbuch den Anspruch des Versicherten auf eine höherwertige Versorgung, wenn die entstehenden Mehrkosten selbst getragen werden. Dies wird zwar von den Kassen gar nicht gern gesehen und man muss es sich ggf. erstreiten, aber Gesetz ist Gesetz.

Welche Arten von Elektromobilen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Elektromobilen:

  • Dreirad-Elektromobile: Diese Modelle bieten eine hervorragende Wendigkeit, sind jedoch bei schneller Kurvenfahrt kippgefährdet.
  • Vierrädrige Elektromobile: Diese Modelle bieten mehr Stabilität und Fahrsicherheit und werden deshalb meistens eingesetzt.

Scooter und Stehroller sowie faltbare Elektromobile werden in der Regel nicht von den Kassen finanziert.

Welche Kriterien sollten bei der Auswahl eines Elektromobils beachtet werden?

Bei der Auswahl eines Elektromobils sollten verschiedene Kriterien beachtet werden, beispielsweise:

  • Die individuellen Bedürfnisse des Nutzers: Welche Art von Mobilitätseinschränkung hat der Nutzer? Welche Strecken muss er bewältigen?
  • Die Ausstattung des Elektromobils: Welche Funktionen sind dem Nutzer wichtig? Z. B. Beleuchtung, Dämpfung, Sitzposition.
  • Die Größe und das Gewicht des Elektromobils: Passt das Elektromobil durch Türen und Aufzüge? Kann es leicht transportiert werden?
  • Muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren werden? Es gibt spezielle Ausführungen mit ÖPNV-Freigabe.
  • Die Reichweite und die Akkulaufzeit: Wie weit kann der Nutzer mit dem Elektromobil fahren, bevor der Akku wieder aufgeladen werden muss?
  • Der Preis: Wie viel Geld kann der Nutzer für ein Elektromobil ausgeben? Oder soll es lieber das Standard-Kassenmodell ohne Aufzahlung sein?

Tipps für die Beantragung eines Elektromobils bei der Krankenkasse

Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme so früh wie möglich. Bleiben Sie nicht zu Hause sitzen, wenn die Beine nicht mehr mitmachen! Sondern erhalten Sie Ihre Mobilität und Ihre sozialen Kontakte im näheren Umkreis. Auch für Arztbesuche, Behördengänge, Besorgungen, Friedhof usw. ist ein Elektromobil eine große Hilfe.

Besorgen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) und gehen damit zum Sanitätshaus Ihres Vertrauens.

Lassen Sie sich bei der Auswahl des Elektromobils von einem guten Fachhändler beraten, welcher mehrere Modelle zur Erprobung bereithält.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, legen Sie bei der Krankenkasse Widerspruch ein.

Elektromobile können für Senioren die Lebensqualität erheblich verbessern.

Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt sind, kann ein Elektromobil eine große Erleichterung im Alltag sein.

Es gibt eine große Vielzahl von Modellen, deshalb sollte man sich genau informieren.