Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen -

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – So können Pflegebedürftige von Zuschüssen profitieren

Wenn es um die Pflege von Angehörigen oder die eigene Pflege zu Hause geht, ist die Gestaltung des Wohnumfeldes ein entscheidender Faktor. Anpassungen im Haushalt können den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und die häusliche Pflege ermöglichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie Sie finanzielle Zuschüsse durch die Pflegekasse erhalten und was bei der Beantragung des Zuschusses zu beachten ist.

Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI

Die Bezuschussung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes basiert auf § 40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Laut dieser Regelung können Pflegekassen subsidiär, also ergänzend zu anderen Leistungen, finanzielle Zuschüsse gewähren. Diese Zuschüsse werden gewährt, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert, ermöglicht oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellt.

Was zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man in der Regel Änderungen an den baulichen Gegebenheiten einer Wohnung oder eines Hauses. Diese Maßnahmen betreffen Problembereiche auf dem Weg zur Wohnung und innerhalb der Wohnung und haben keinen Bezug zu beweglichem Mobiliar. Es geht darum, Barrieren zu reduzieren und die Wohnumgebung an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen anzupassen.

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Vor dem Haus:

  • Absenkung des Briefkastens
  • Montage von Rampen
  • Einbau von Treppenliftsystemen
  • Einbau oder Anpassung von Aufzügen
  • Balkonerhöhung

Im Treppenhaus:

  • Montage von Handläufen
  • Anbringen von Treppenmarkierungen
  • Einbau von Treppenliftsystemen
  • Einbau oder Anpassung von Aufzügen
  • Automatische Beleuchtung

In der Wohnung:

  • Entfernung von Türschwellen
  • Einbau von Sicherheitstüren
  • Austausch des Bodenbelags
  • Ausgleich von Höhendifferenzen
  • Umsetzen von Lichtschaltern und Steckdosen
  • Höhenanpassung an Einrichtungsgegenständen (z.B. Hängeschränke)
  • Barrierefreier Zugang zu Terrasse oder Balkon
  • Umfeldkontrollsysteme

Im Badezimmer:

  • Höhenanpassung am Waschbecken und der Toilette
  • Festinstallierte Wannenlifter
  • Montage von Haltegriffen und Handlaufsystemen
  • Ausbau einer nicht mehr nutzbaren Badewanne
  • Installation einer leicht begehbaren oder befahrbaren Dusche
  • Umbauten zur Schaffung von Bewegungsflächen, z.B. für Rollstuhlfahrer

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem betragen. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben, können die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes erhöht werden. Pro Pflegebedürftigem stehen bis zu 4.000 Euro zur Verfügung, wobei der Gesamtbetrag der Maßnahme auf 16.000 Euro begrenzt ist.

Beantragung des Zuschusses für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Die Beantragung eines Zuschusses kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und ist mit gewissen Vorarbeiten verbunden. Es lohnt sich jedoch, den Aufwand auf sich zu nehmen, um von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren.

Ablauf der Beantragung des Zuschusses:

  1. Pflegegrad feststellen: Zunächst muss ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) beim Pflegebedürftigen vorliegen. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf die Bezuschussung.

  2. Bedarf ermitteln: Es muss ein konkreter Bedarf für eine Änderung des Wohnumfeldes bestehen, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

  3. Schriftlichen Antrag stellen: Ein schriftlicher Antrag auf den Zuschuss muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Diese ist in der Regel identisch mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

  4. Kostenvoranschlag einholen: Ein Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen sollte eingeholt und mit dem Antrag eingereicht oder nachgereicht werden.

  5. Befürwortung durch den Pflegedienst: Wenn der Pflegebedürftige von einem Pflegedienst betreut wird, ist es vorteilhaft, wenn dieser eine schriftliche Befürwortung zum Nutzen der Maßnahme verfasst. Diese Befürwortung kann die Chancen auf eine Genehmigung des Antrags erhöhen.

  6. Einreichung bei der Pflegekasse: Der Antrag, der Kostenvoranschlag und die Befürwortung des Pflegedienstes werden bei der Pflegekasse eingereicht.

  7. Prüfung durch die Pflegekasse: Es kann sein, dass die Pflegekasse weitere Kostenvoranschläge anfordert oder eine Besichtigung vor Ort als notwendig erachtet.

  8. Genehmigung abwarten: Nach erfolgreicher Genehmigung des Antrags kann der Dienstleister mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden.


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