Wer zahlt Treppensteiger?
Treppensteiger in unserem Sortiment sind medizinische Hilfsmittel und mit einer offiziellen Hilfsmittelnummer ausgestattet.
Sie können diesen Helfer bei der Krankenkasse beantragen.
Es sind zuschusspflichtige Geräte, wenn ein Bedarf besteht. Bedarf besteht, wenn Ihr Arzt feststellt, dass ein Defizit vorliegt, welches mit einem medizinischen Hilfsmittel, z. Bsp. einer Mobilitätshilfe, ausgeglichen werden kann. Den Bedarf können Sie mit einem Rezept (ärztliche Verordnung) bei den Krankenkassen geltend machen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Ein Treppensteiger, oder auch Treppensteiger-Rollstuhl, kostet Sie nichts, außer einer Mindestzuzahlung.